Naturschutz durch Jäger

über Biotopflächen für Niederwild

Extra Termin – Fangjagdlehrgang am Samstag, 17. August 2019, nach § 19 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes

Grundlagen des Fallenstellens

Kofferfalle
Kofferfalle mit Fallenüberwachungssystem

Lehrgang: Fangjagdlehrgang nach § 19 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes, gem. Ausbildungsrahmenplan § 40, Abs. 2 der Hessische Jagdverordnung

Wann: Samstag, 17. August 2019   –> Zur Anmeldung
Wo: Schulungsraum und Gelände des Jagdklub Darmstadt
Rheinstrasse 162
64295 Darmstadt

Dauer: 09:00 bis 18:00 Uhr (4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)

Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer

Veranstalter: Jagdklub Darmstadt, Verein für Jäger und Sportschützen e.V., Mitglied im Landesjagdverband Hessen e.V., Abteilung Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt

Lehrgangsleitung: Wolfgang Rillich

Referenten:
Axel Seidemann, Jagdschule Frankfurt Wildtiermanagement
Andreas Thierfelder und Stefan Bechtel, Ausbildungsleiter der Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt

Seminarinhalt:
Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können und sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man eine Falle erfolgversprechend platziert.

Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessische Jagdverordnung, wie der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Kofferfallen oder leichter Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. § 37 der Hessischen Jagdverordnung. Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon man spricht auch nicht mehr zulässige Fallen wie die Conibearfalle, das Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle. Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso auch die traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.

Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und gerade im Befriedeten Bezirk. Denn dort darf jeder Sachkundige selbst als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen und Beutegreifer fangen.

Nach der Mittagspause mit eigener Verpflegung aus dem Rucksack geht es an die einzelnen Fallen, jeder darf die verschiedenen Fallentypen mal stellen oder auslösen. Wir simulieren dabei den kompletten Prozess vom Aufstellen bis zum Abfangen, sowie die Wahl der Köder, das Anbringen, Erneuern und das Wechseln der Köder.

Von den geschichtlichen Anfängen der Fangjagd bis zum heutigen AIHTS Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Natürlich immer unterfüttert mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor Ort.

Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es auch unverändert bejagen können und dürfen.

Anmeldung:

Alle Interessierten melden sich bitte hier an:
Anmeldeformular zur Voranmeldung

Die Seminargebühr bezahlen Sie bitte in bar vor Ort. Sie bekommen dann am Ende des Lehrgangs eine Urkunde über die Teilnahme.

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