Naturschutz durch Jäger

über Biotopflächen für Niederwild

Fangjagd Sachkundelehrgang – neuer Termin zum Fallen stellen lernen

Lernen Sie die Grundlagen des Fallenstellens nach § 19 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes

ein gefangener Waschbär sitzt in der Abfangkiste

Fallen stellen ist in aller Munde. Die Leute finden wilde Tiere toll, solange bis sie davon betroffen sind – dann müssen die weg. Jeder Landhandel bietet Drahtkisten zum Verkauf an. Das ist weder effektiv noch tierschutzgerecht! Lernen Sie hier wie es besser geht. Geeignet für Jäger, Jagdscheinanwärter, Geflügelzüchter, Gartenbesitzer, Tierschützer zum Fang von zB. Katzen.

Lehrgang: Fangjagdlehrgang nach § 19 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes, gem. Ausbildungsrahmenplan § 40, Abs. 2 der Hessische Jagdverordnung

Wann:

Sonntag, 1. November 2020, und nochmal

Sonntag, 13. Dezember 2020

Wo: Schulungsraum und Gelände des Jagdklub Darmstadt
Rheinstrasse 162
64295 Darmstadt

Wegbeschreibung (Achtung, ist nicht direkt von der Rheinstrasse aus erreichbar!)

Dauer: 10:00 bis 19:00 Uhr (4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)

Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer

Krefelder Fuchsfalle – der herausnehmbare Boden dient als Auslöser

Veranstalter: Jagdklub Darmstadt, Verein für Jäger und Sportschützen e.V., Mitglied im Landesjagdverband Hessen e.V., Abteilung Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt

Lehrgangsleitung: Axel Seidemann, Professioneller Jäger, Jagdschule Frankfurt Wildtiermanagement

Seminarinhalt: Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können und sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang zur Fallenjagd erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man eine Falle erfolgversprechend platziert.

Beton Wipprohrfalle von Matthias Dose mit Blechumbau und Minkpolice Überwachungssystem während des Aufbaus in einer Hecke

Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessischen Jagdverordnung, wie der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Kofferfallen oder leichter Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. § 37 der Hessischen Jagdverordnung. Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon man spricht auch nicht mehr zulässige Fallen wie die Conibearfalle, das Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle. Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso auch die traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.

Magnetschließer im ausgelösten Zustand an einer Kayser Beton Wipprohrfalle

Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und gerade im Befriedeten Bezirk. Denn dort darf jeder Sachkundige selbst als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen und Beutegreifer fangen.

Nach der Mittagspause mit eigener Verpflegung aus dem Rucksack geht es an die einzelnen Fallen, jeder darf die verschiedenen Fallentypen mal stellen oder auslösen. Wir simulieren dabei den kompletten Prozess vom Aufstellen bis zum Abfangen, sowie die Wahl der Köder, das Anbringen, Erneuern und das Wechseln der Köder.

Wildmeister Thomas Berner hat gut Lachen. Er hat das Wildlockmittel Wildmagnet aus alten Rezepten und neuen Versuchen entwickelt. Endlich Schluß mit stinkendem Luder. Jeder der das riecht will wissen, was das ist und geht gucken. Die Ideale Kombination der Lockung in die modernen Fallen, die auf Neugier basieren und bereits auslösen, bevor das Wild den Köder überhaupt erreicht. Es muss nichts berührt oder gezogen werden.

Von den geschichtlichen Anfängen der Fangjagd bis zum heutigen AIHTS Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Natürlich immer unterfüttert mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor Ort.

Ein stattliches Nutria hat sich in einer Weka Invasiv Falle gefangen.

Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es auch unverändert bejagen können und dürfen.

Eine eingebaute Jungfuchsfalle. Unverzichtbares Werkzeug, um komplette Gehecke zu fangen. Erst wenn die Dichte der Raubsäuger niedrig genug ist, kommt der Nachwuchs von bodengebundenen Arten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Feldhase durch.

Die Seminargebühr bezahlen Sie bitte in bar vor Ort. Sie bekommen dann am Ende des Lehrgangs eine Urkunde über die Teilnahme. Dieser Lehrgang wird in Rheinland-Pfalz und in Bayern ebenfalls anerkannt.

Angesichts der Corona-Regeln müssen alle Teilnehmer einen Mundschutz mitbringen und immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander haben! Die Teilnehmerzahl ist aktuell (Stand September 2020) auf 15 Personen begrenzt. Es gibt ausreichend Termine und bei Bedarf werden wir weitere Seminare veranstalten.

Die von der Jägerschaft getragene Fellwechsel GmbH verwertet tolle Winterbälge von allen Pelztierarten, die in Deutschland gefangen werden. Wild, ehrlich, nachhaltig!

Zur Anmeldung bitte das Formular hier ausfüllen:

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