Naturschutz durch Jäger

über Biotopflächen für Niederwild

neuer Lehrgang zur Fangjagd-Sachkunde – Samstag, 8. Juni 2019, in Darmstadt

Dose Wipp Betonrohrfalle

Eine Dose Wipp Betonrohrfalle mit Blechumbauung und einem minkpolice Fallenmeldesystem.

Fangjagd-Sachkunde

Grundlagen des Fallenstellens

Lehrgang: Fangjagdlehrgang nach § 19 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes, gem. Ausbildungsrahmenplan § 40, Abs. 2 der Hessische Jagdverordnung

Wann: Samstag, 8. Juni 2019

Wo: Schulungsraum und Gelände des Jagdklub Darmstadt,

Rheinstrasse 162, 64295 Darmstadt, www.jagdklub-darmstadt.de

Dauer: 09:00 bis 18:00 Uhr (4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)

Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer

Veranstalter: Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt

Lehrgangsleitung: Wolfgang Rillich

Referenten: Axel Seidemann, Jagdschule Frankfurt, Wildtiermanagement

Andreas Thierfelder und Stefan Bechtel, Ausbildungsleiter der Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt

Seminarinhalt:

Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können oder sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man eine Falle erfolgversprechend platziert.

Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessische Jagdverordnung, wie der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Kofferfallen oder leichter Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. § 37 der Hessischen Jagdverordnung. Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon man spricht auch die nicht mehr zulässige Conibearfalle, das Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle. Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso noch die traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.

Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und gerade im Befriedeten Bezirk. Hier darf jeder Sachkundige selbst als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen und Beutegreifer fangen.

Nach der Mittagspause mit eigener Verpflegung aus dem Rucksack geht es an die einzelnen Fallen, jeder darf mal stellen oder auslösen, wir simulieren den kompletten Prozess vom Aufstellen bis zum Abfangen. Wahl der Köder, anbringen, erneuern, wechseln.

Von den geschichtlichen Anfängen bis zum heutigen AIHTS Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Immer unterfüttert mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor Ort.

Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es auch bejagen können.

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