Eine fertig eingebaute Kofferfalle mit Trapmaster-Meldesystem – mit Link zu den Videos
Sehr wichtig bei diesem Fallentyp ist, dass vorne eine Blende verhindert, dass das Auslösebrett betreten werden kann, wenn das zu fangende Tier nicht komplett in der Falle steht. Deswegen muss der Köder auch ganz nach hinten ins Dunkle! Mit Ei und Wildmagnetpaste geht das sehr einfach und effektiv. Das Wild geht dann schräg nach hinten und der schnellste Marder muss erst um die Ecke springen und kann nicht mit einem Satz geradeaus die zufallende Falle noch schnell verlassen.
Krokodil-Kastenfalle
Diese Art Falle fängt alle Arten Raubwild bis zu Jungfüchsen und manchmal auch Altfüchse. Sie kann kostengünstig und mit überschaubarem Aufwand selbst gebaut werden und gerade noch alleine bewegt und aufgebaut werden. Danach kommen dann nur noch Beton Wipprohrfallen. Eine solche Kofferfalle ist auch nur eine Holzkastenfalle mit deutlich größerem Fangraum. Sie fängt deutlich besser als kleine Holzkastenfallen in länglicher Quaderform. Durch das aufstehende Maul kann man sie auch Krokodil-Kastenfalle nennen.
Drei kurze Videos bei Youtube:
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Lernen Sie die Grundlagen des Fallenstellens nach § 19 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes
Werden Sie vom Fuchs-Streichler zum Fuchs-Fänger!
Fallen stellen ist in aller Munde. Die Leute finden
wilde Tiere toll, solange bis sie davon betroffen sind – dann müssen die
weg. Jeder Landhandel bietet Drahtkisten zum Verkauf an. Das ist weder
effektiv noch tierschutzgerecht! Lernen Sie hier wie es besser geht.
Geeignet für Jäger, Jagdscheinanwärter, Geflügelzüchter, Gartenbesitzer,
Tierschützer zum Fang von zB. Katzen.
Lehrgang: Fangjagdlehrgang nach § 19 Abs. 2 des
Hessischen Jagdgesetzes, gem. Ausbildungsrahmenplan § 40, Abs. 2 der
Hessische Jagdverordnung
Wann: Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie haben wir den Kursablauf leicht angepaßt. So wie unsere
Jagdscheinanwärter seit zwei Jahren erfolgreich online lernen, werden
wir das auch hier teilweise so praktizieren.
Dienstag, 21. September 2021, 19-22 Uhr Online Theorie Iund
Donnerstag, 23. September 2021, 19-22 Uhr Online Theorie II.
Beide Teile sind zwingend zu besuchen, wir protokollieren die
Anwesenheit. Wir nutzen die Software TeamViewer Meeting. Wer sich
angemeldet hat, bekommt rechtzeitig vorher einen Kursnummer, mit der man
sich dann in den Unterricht einloggen kann.
https://www.teamviewer.com/de/meeting
über die Seite des Anbieters bekommt man die passende Software je nach
gewünschtem Endgerät, Teilnehmer brauchen KEINE Anmeldung, WIR haben die
passende Lizenz!
Um den Lehrgang abschließen zu können ist außerdem der Praxisteil obligatorisch
zu besuchen. Das findet zwar im Freien statt, wegen der Abstände sind
die Teilnehmenden aber in der Zahl begrenzt. Deswegen gibt es den
Praxisteil mehrfach:
Praxis
Sonntag, 26. September 2021, 10-14 Uh oder
Sonntag, 26. September 2021, 15-19 Uhr.
Wo:
Theorie Online – wie oben beschrieben
Praxis auf dem
Gelände des Jagdklub Darmstadt
Rheinstrasse 162
64295 Darmstadt
Wegbeschreibung (Achtung, ist nicht direkt von der Rheinstrasse aus erreichbar!)
Dauer: 6 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis
Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer
Steinmarder in Krokodil-Kastenfalle gefangen.
Veranstalter: Jagdklub Darmstadt, Verein für Jäger
und Sportschützen e.V., Mitglied im Landesjagdverband Hessen e.V.,
Abteilung Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Lehrgangsleitung: Axel Seidemann, Professioneller Jäger, Jagdschule Frankfurt Wildtiermanagement
Seminarinhalt: Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können und sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang zur Fallenjagd erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man eine Falle erfolgversprechend platziert.
Krefelder Fuchsfalle – der herausnehmbare Boden dient als Auslöser
Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessischen Jagdverordnung, wie der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Krokodil-Kastenfallen oder leichter Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. dem ehemaligen § 37 der Hessischen Jagdverordnung. Seit dem 15. Juli 2021 gilt die geänderte Hessische Jagdverordnung und Totfanggeräte sind verboten worden. Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon man spricht auch nicht mehr zulässige Fallen wie die Conibearfalle, das Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle. Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso auch die traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.
Eine Beton Wipprohrfalle mit hängendem Rohr Original Kayser mit Wildmelder Fallenüberwachungssystem.
Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante
Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und
gerade im Befriedeten Bezirk. Denn dort darf jeder Sachkundige selbst
als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen
und Beutegreifer fangen.
Im praktischen Teil geht es an die einzelnen Fallen, jeder darf die verschiedenen Fallentypen mal stellen oder auslösen. Wir simulieren dabei den kompletten Prozess vom Aufstellen bis zum Abfangen, sowie die Wahl der Köder, das Anbringen, Erneuern und das Wechseln der Köder.
Wildmeister Thomas Berner hat gut Lachen. Er hat das Wildlockmittel Wildmagnet aus alten Rezepten und neuen Versuchen entwickelt. Endlich Schluß mit stinkendem Luder. Jeder der das riecht will wissen, was das ist und geht gucken. Die Ideale Kombination der Lockung in die modernen Fallen, die auf Neugier basieren und bereits auslösen, bevor das Wild den Köder überhaupt erreicht. Es muss nichts berührt oder gezogen werden.
Von den geschichtlichen Anfängen der Fangjagd bis zum heutigen AIHTS
Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Natürlich immer unterfüttert
mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den
meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor
Ort.
Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es auch unverändert bejagen können und dürfen.
Damit der Fuchs auch bei Ihnen in die Falle geht!
Die Seminargebühr bezahlen Sie bitte in bar vor Ort. Sie bekommen
dann am Ende des Lehrgangs eine Urkunde über die Teilnahme. Dieser
Lehrgang wird in Rheinland-Pfalz und in Bayern ebenfalls anerkannt.
Angesichts der Corona-Regeln müssen alle Teilnehmer einen Mundschutz mitbringen und immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander haben! Es können nur Menschen die unter die 3G-Regel fallen, können teilnehmen. Geimpft, Genesen oder Getestet und das muss nachgewiesen werden. Die Bürokratie zwingt uns leider zu diesem aufwänndigen Verfahren. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Es gibt ausreichend Termine und bei Bedarf werden wir weitere Seminare veranstalten.
In eine moderne Beton-Wipprohrfalle paßt sogar ein 30 kg Deutsch-Drahthaar – mit passendem Köder geht alles!
Je nach Entwicklung und Nachfrage wird es eventuell im Oktober einen weiteren Termin geben. Bei Interesse, auch wenn der jetzige Termin nicht paßt – bitte anmelden:
Dauer: 10:00 bis 19:00 Uhr (4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)
Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer
Ein Hühnerei als Köder liegt auf der Wippe im Betonrohr einer Krefelder Beton-Wipprohrfalle. Im Schacht mit dem Gestänge ist das minkpolice Fallenüberwachungssystem untergebracht. Eine der modernen, zertifiziert tierschutzgerechten Fallen, die sehr gut und lebend unverserht fangen. Foto: Axel Seidemann
Veranstalter: Jagdklub Darmstadt, Verein für
Jäger und Sportschützen e.V., Mitglied im Landesjagdverband Hessen e.V.,
Abteilung Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Lehrgangsleitung: Axel Seidemann, Professioneller Jäger, Jagdschule Frankfurt Wildtiermanagement
Seminarinhalt: Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können und sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang zur Fallenjagd erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man eine Falle erfolgversprechend platziert.
Trapperprofi Betonwipprohrfalle
Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessische Jagdverordnung, wie der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Kofferfallen oder leichter Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. § 37 der Hessischen Jagdverordnung. Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon man spricht auch nicht mehr zulässige Fallen wie die Conibearfalle, das Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle. Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso auch die traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.
Wildmelder-Konstrukteur Stefan Arzner mit Lötkolben an seinem Schreibtisch in Detmold. Foto: Axel Seidemann
Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante
Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und
gerade im Befriedeten Bezirk. Denn dort darf jeder Sachkundige selbst
als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen
und Beutegreifer fangen.
Nach der Mittagspause mit eigener Verpflegung aus dem Rucksack geht
es an die einzelnen Fallen, jeder darf die verschiedenen Fallentypen mal
stellen oder auslösen. Wir simulieren dabei den kompletten Prozess vom
Aufstellen bis zum Abfangen, sowie die Wahl der Köder, das Anbringen,
Erneuern und das Wechseln der Köder.
Eier mit Wildmagnet-Paste als Lockmittel
Von den geschichtlichen Anfängen der Fangjagd bis zum heutigen AIHTS
Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Natürlich immer unterfüttert
mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den
meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor
Ort.
Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es auch unverändert bejagen können und dürfen.
gefangener Steinmarder
Die Seminargebühr bezahlen Sie bitte in bar vor Ort. Sie bekommen dann am Ende des Lehrgangs eine Urkunde über die Teilnahme.
Angesichts der Corona-Regeln müssen alle Teilnehmer einen Mundschutz mitbringen und immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander haben! Die Teilnehmerzahl ist aktuell (Stand Juni 2020) auf 15 Personen begrenzt. Es gibt ausreichend Termine und bei Bedarf werden wir weitere Seminare veranstalten.
Zur Anmeldung bitte das Formular hier ausfüllen:
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von jagdklub-darmstadt.de zu laden.
Lehrgang: Fangjagdlehrgang nach § 19 Abs. 2
des Hessischen Jagdgesetzes, gem. Ausbildungsrahmenplan § 40, Abs. 2 der
Hessische Jagdverordnung
Wann: Samstag, 21. September 2019 –> Zur Anmeldung Wo: Schulungsraum und Gelände des Jagdklub Darmstadt
Rheinstrasse 162
64295 Darmstadt
Dauer: 09:00 bis 18:00 Uhr (4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)
Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer
Harzer Kastenfalle an Hecke
Veranstalter: Jagdklub Darmstadt, Verein für
Jäger und Sportschützen e.V., Mitglied im Landesjagdverband Hessen e.V.,
Abteilung Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Lehrgangsleitung: Wolfgang Rillich
Referenten:
Axel Seidemann, Jagdschule Frankfurt Wildtiermanagement
Andreas Thierfelder und Stefan Bechtel, Ausbildungsleiter der Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Seminarinhalt: Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können und sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man eine Falle erfolgversprechend platziert.
Trapperprofi BetonWipprohrfalle im Bau
Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessische Jagdverordnung, wie der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Kofferfallen oder leichter Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. § 37 der Hessischen Jagdverordnung. Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon man spricht auch nicht mehr zulässige Fallen wie die Conibearfalle, das Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle. Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso auch die traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.
Ein Wildmelder Fallenüberwachungssystem im Einsatz
Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante
Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und
gerade im Befriedeten Bezirk. Denn dort darf jeder Sachkundige selbst
als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen
und Beutegreifer fangen.
Nach der Mittagspause mit eigener Verpflegung aus dem Rucksack geht es an die einzelnen Fallen, jeder darf die verschiedenen Fallentypen mal stellen oder auslösen. Wir simulieren dabei den kompletten Prozess vom Aufstellen bis zum Abfangen, sowie die Wahl der Köder, das Anbringen, Erneuern und das Wechseln der Köder.
ein gefangener Waschbär sitzt unter dem Sichtgitter in einer Kastenfalle
Von den geschichtlichen Anfängen der Fangjagd bis zum heutigen AIHTS
Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Natürlich immer unterfüttert
mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den
meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor
Ort.
Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen
Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch
intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es
auch unverändert bejagen können und dürfen.
Lehrgang: Fangjagdlehrgang nach § 19 Abs. 2
des Hessischen Jagdgesetzes, gem. Ausbildungsrahmenplan § 40, Abs. 2 der
Hessische Jagdverordnung
Wann: Samstag, 17. August 2019 –> Zur Anmeldung Wo: Schulungsraum und Gelände des Jagdklub Darmstadt
Rheinstrasse 162
64295 Darmstadt
Dauer: 09:00 bis 18:00 Uhr (4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)
Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer
Veranstalter: Jagdklub Darmstadt, Verein für
Jäger und Sportschützen e.V., Mitglied im Landesjagdverband Hessen e.V.,
Abteilung Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Lehrgangsleitung: Wolfgang Rillich
Referenten:
Axel Seidemann, Jagdschule Frankfurt Wildtiermanagement
Andreas Thierfelder und Stefan Bechtel, Ausbildungsleiter der Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Seminarinhalt:
Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können
und sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen
Sachkundelehrgang erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die
rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die
gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man
eine Falle erfolgversprechend platziert.
Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und
unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessische Jagdverordnung, wie
der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Kofferfallen oder leichter
Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie
Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. § 37 der Hessischen Jagdverordnung.
Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon
man spricht auch nicht mehr zulässige Fallen wie die Conibearfalle, das
Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle.
Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch
elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso auch die
traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.
Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante
Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und
gerade im Befriedeten Bezirk. Denn dort darf jeder Sachkundige selbst
als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen
und Beutegreifer fangen.
Nach der Mittagspause mit eigener Verpflegung aus dem Rucksack geht
es an die einzelnen Fallen, jeder darf die verschiedenen Fallentypen mal
stellen oder auslösen. Wir simulieren dabei den kompletten Prozess vom
Aufstellen bis zum Abfangen, sowie die Wahl der Köder, das Anbringen,
Erneuern und das Wechseln der Köder.
Von den geschichtlichen Anfängen der Fangjagd bis zum heutigen AIHTS
Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Natürlich immer unterfüttert
mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den
meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor
Ort.
Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen
Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch
intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es
auch unverändert bejagen können und dürfen.
Wer Steinmarder als ungebetene Mitbewohner im Haus hat will sie loswerden. Neben Getrappel und Geschrei, stinken Beutereste und Kot und Urin sickern manchmal in die Decke. Auch das eine oder andere Auto wird zerbissen, wenn Marder sich im Motorraum austoben.
Wenn möglich, sollte man alle noch so kleinsten Zugangsmöglichkeiten ins Haus verschliessen. Oder man sorgt per Elektrozaun für unangenehme Sperren. Als Soforthilfe oder wo anderes nicht möglich oder sehr teuer wäre kann man in aller Regel Steinmarder mit Fallen fangen. Eine gute Möglichkeit sind die sehr geräumigen aber noch transportablen Kofferfallen, die alle Tiere lebend und unversehrt fangen.
Sehr oft kommen erstmal die ganzen Katzen aus der Nachbarschaft und schauen, nach, was da so interessant riecht. Diese werden unverzüglich wieder freigelassen. Auch der Marder ist neugierig, sieht das Köderei und riecht die speziell entwickelte Wildmagnet-Paste, betritt im Innern der Falle das Auslösebrett und fängt sich. Die Falle ist innen glatt und absolut dunkel, der Marder kann sich nirgendwo verletzen, es wackelt nichts, woran er arbeiten könnte und ein Fallensystem meldet sofort, sobald die Falle zuklappt.
Der Marder wird dann über eine Klappe in eine kleinere Kiste/Falle laufen lassen und zum Fangschuß in ein Revier gebracht, wo schiessen erlaubt ist. Wie der Marder reagiert sieht man im Video. Sehr ruhig sondiert er die Lage:
Dauer: 09:00 bis 18:00 Uhr(4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)
Kosten: 60,- Euro pro Teilnehmer
Veranstalter: Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Lehrgangsleitung: Wolfgang Rillich
Referenten: Axel Seidemann, Jagdschule Frankfurt, Wildtiermanagement
Andreas Thierfelder und Stefan Bechtel, Ausbildungsleiter der Jagd- und Naturschutz Schule Darmstadt
Seminarinhalt:
Wer in Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können oder sollen, muss dafür sachkundig sein. Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen, sehen und stellen die gängigsten modernen Fallentypen und erfahren wann, wie und wohin man eine Falle erfolgversprechend platziert.
Der Tag gliedert sich in die Vorstellung moderner lebend und unversehrt fangender Fallen nach § 38 der Hessische Jagdverordnung, wie der Beton-Wipprohrfalle, transportabler Kofferfallen oder leichter Kastenfallen. Darüber hinaus behandeln wir auch die Totfang-Eisen wie Schwanenhals und Ei-Abzugseisen gem. § 37 der Hessischen Jagdverordnung. Außerdem Drahtkastenfallen, Jungfuchsfallen und damit man weiß wovon man spricht auch die nicht mehr zulässige Conibearfalle, das Tritteisen und die in Hessen seit kurzem verbotene Wieselwippbrettfalle. Moderner Technik und Möglichkeiten folgend besprechen wir auch elektronische Fallenüberwachungssysteme im Vergleich und ebenso noch die traditionellen mechanischen Fang-Fernmelder.
Die Hessische Jagdverordnung wird erläutert, dazu weitere relevante Verordnungen und Gesetze, die den Fallensteller betreffen, auch und gerade im Befriedeten Bezirk. Hier darf jeder Sachkundige selbst als Jagdrechtsinhaber – oder in dessen Auftrag handelnd – Wildkaninchen und Beutegreifer fangen.
Nach der Mittagspause mit eigener Verpflegung aus dem Rucksack geht es an die einzelnen Fallen, jeder darf mal stellen oder auslösen, wir simulieren den kompletten Prozess vom Aufstellen bis zum Abfangen. Wahl der Köder, anbringen, erneuern, wechseln.
Von den geschichtlichen Anfängen bis zum heutigen AIHTS Abkommen spannt sich inhaltlich der Bogen. Immer unterfüttert mit Bildern, Geschichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und den meisten Fanggeräten in echt zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren vor Ort.
Dazu stellen wir auch Beispiele von erfolgreichen Artenschutzprojekten vor, die Fallen stellen und Reviere, die durch intensiv praktizierte Fangjagd so viel Niederwild haben, dass sie es auch bejagen können.
Dieser Artikel stellt die passenden Studien vor, in denen der Zusammenhang zwischen Räubern, auch Beutegreifer genannt, und ihrer Beute untersucht wird.
Eine Falknerin füttert Gerfalkenküken mit Eintagskükens. Foto: Axel Seidemann
Hier folgt ohne Wertung eine Sammlung von Studien:
Fuchsbejagung – Sinn oder Unsinn? von Dr. Manfred Pegel
Immer wieder werden von Jagdgegnern Theorien aufgestellt, die den Sinn und Erfolg der Fuchsbejagung in Frage stellen. Die am häufigsten geäußerten Thesen sollen daher hier aus wildbiologischer Sicht beleuchtet werden.
Telemetrische Untersuchungen an Küken vom Großen Brachvogel Numenius arquata und Kiebitz Vanellus vanellus im EU-Vogelschutzgebiet Düsterdieker Niederung
Bettina Hönisch, Christoph Artmeyer, Johannes Melter & Robert Tüllinghoff
Untersuchung einheimischer Raubsäuger und deren Einfluss auf Wasservögel, sowie Prädatorenreduktion und deren Wirkung in einem Teichgebiet in Mecklenburg (Lewitz)